Small Dachdecker Letzte Aktualisierung am 19.01.12
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 EnEv
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.

Die EnEV 2009

Bis 2009 sollen die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um 30 Prozent verschärft werden und bis 2012 sollen sogar weitere 30 Prozent folgen. Die novellierte EnEV 2009 soll ab 1. Januar 2009 in Kraft treten, wenn alle Verfahrensschritte durchlaufen sind.

  • Im Neubau und Bestand sollen dann die Anforderungen an die Energieeffizienz um 30 Prozent verschärft werden.
  • Die Bilanzierungsmethode der DIN V 18599 soll auch auf Wohngebäude ausgeweitet werden, allerdings in einer vereinfachten Version.
  • Das bisherige vereinfachte Nachweisverfahren soll aufgegeben werden, desgleichen auch die Formulierung von Maximalwerten in Bezug auf das Verhältnis (A/V). Für die Gebäudehülle werden neue Referenzwerte formuliert.
  • Überarbeitet werden auch die Anforderungen der Nachrüstung im Baubestand.
  • Die Praxis der Energieausweise soll nicht geändert werden.

 

 
 
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